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 Firmengründung VAE: Freihandelszone RAK

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Firmengründung Vereinigte Arabische Emirate (VAE) : Free Zone Company oder Offshore-Gesellschaft in der Freihandelszone RAS AL Khaimah

Voll-Service-Pakete in der VAE Freihandelszone RAK: Gebühren und Dienstleistungen

Im Rahmen einer Firmengründung VAE sind immer folgende Dienstleistungen erforderlich:

  • -Gründung der Gesellschaft

  • -Büro

  • -Lizenz und

  • -Visapaket

RAK bietet diese Dienstleistungen in sogenannten Komplettpaketen an. Das erforderliche Stammkapital beträgt 100.000 DHS, also ca. 20.000 Euro. Eine Free Zone Company in RAK darf Ihre Dienstleistungen und Produkte weltweit anbieten, allerdings in den VAE selbst nur über einen Handelsvertreter. Eine Freezone Company kann in den VAE Immobilien erwerben und verkaufen. Die Gesellschaft kann zu 100% in ausländischer Hand sein, im Gegensatz zur Dubai LLC. Weitere Vorteile sind:

-Keine Ertragssteuer, Umsatzsteuer oder Quellensteuer bei abfliessenden Dividenden ins Ausland (außer für Ölgesellschaften, petrochemische Betriebe und Banken)

-Sehr gutes Bankgeheimnis, keine Meldungen

-RAK bietet komplette Bürolösungen, Lagerhallen und/oder Produktionsstätten, eine sehr gute Infrastruktur und einen eigenen Hafen.

Flexi Facilities-Pakete

Flexi Desk

Im Paket enthalten:

  • Geschäftslizenz für die RAK FTZ

(Beratungs- und Dienstleistungslizenz)

  • Ein Visum
  • Abgeteilter möblierter Arbeitsplatz im Großraumbüro
  • Schreibtisch und Bürostuhl
  • Geteilter PC
  • Eigene Telefonnummer
  • Eigene E-Mail-Adresse
  • Faxservice
  • Geteilte Faxnummer
  • Nutzung zwischen fünf und zehn Stunden wöchentlich
  • Nutzung nach Vorausbuchung
  • Strom- und Wasserversorgung, Klimaanlage
  • Reinigungsservice und Parkplätze

Flexi Office 

Im Paket enthalten:

  • Geschäftslizenz für die RAK FTZ (Handelslizenz, Beratungs- und Dienstleistungslizenz oder Allgemeine Handelslizenz)
  • Zwei Visa
  • Möbliertes Einzelbüro
  • Zwei geteilte PCs
  • Eigene Telefonnummer
  • Eigene E-Mail-Adresse
  • Faxservice
  • Geteilte Faxnummer
  • Nutzung zwischen fünf und zehn Stunden wöchentlich
  • Nutzung nach Vorausbuchung
  • Strom- und Wasserversorgung, Klimaanlage
  • Reinigungsservice und Parkplätze

Lage: RAK FTZ Business Park in Ras Al Khaimah*:

Preise:

Anwaltliche Gebühren (Einreichen aller Anträge zur Firmengründung in Landes-bzw.Amtssprache -notwendige Übersetzungen leisten wir-,Lizenz und Visa, Gründungsbegleitung, Kommunikation mit den zuständigen Behörden RAK usw): Einmalig 3.900,00 Euro

Auf Wunsch: Hilfe bei der Kontoeröffnung, VAE Bank: 490,00 Euro

 

Typ

 

Kosten (AED)

Zahlungsweise

Lizenzen

Handelslizenz

3.650

jährlich

 

Beratungs- und Dienstleistungslizenz

7.500

jährlich

 

Allgemeine Handelslizenz

 

15.000

jährlich

 

Büroräume

 

Flexi Desk

 

12.500

 

jährlich

 

Flexi Office

(Handelslizenz, Beratungs- und Dienstleistungslizenz)

 

jährlich

 

Special Flexi Office

(Allgemeine Handelslizenz und Sonderlizenz)

 

26.000

jährlich

 

Registrierung

 

Registrierungsgebühr

 

 

7.000

 

einmalige Gebühr

 

Services

 

Servicegebühr

 

1.200

 

jährlich

 

Über RAK

In Zusammenarbeit mit der RAS AL Khaimah Free Zone Authority (Government of Ras Al Khaimah) bieten unsere Netzwerkpartner den Voll-Service für die Firmengründung in der Freihandelszone RAS an:

Lizenz:

  •  - Handelslizenz (Commercial License)
      - Allgemeine Handelslizenz (General Trading)
      - Beratungs- und Dienstleistungslizenz (Consulting License)
      - Industrielizenz (Industrial License)
      - Offshore Lizenz (International Company)

  • Firmengründung, Registereintrag,Apostille,Übersetzungen

  • Fertige Officelösungen oder Lagerhallen (geteilter Arbeitsplatz,voll eingerichtetes Büro 14 und 28 M2,Lagerhalle 205 M2 mit Büro,Eingangsbereich und WC,bei Offshore IBC:virtuelles Office)

  • Visa -Package (Investor Visas, ausgelegt für zwei Personen im Package)

  • Kontoeröffnung (Kontoeröffnung bei einer großen Bank in den VAE,einschliesslich Onlinebanking und Kreditkarte).

Was ist eine Freihandelszone?

Eine Freihandelszone ist ein geografisch begrenztes Gebiet in dem im Vergleich zum restlichen Staatsgebiet gesonderte gesetzliche Regularien (z.B. niedrigere Zölle) gelten. In den Vereinigten Arabischen Emiraten sind Freihandelszonen besonders beliebt, da sie ausländischen Investoren die Möglichkeit eröffnen 100 prozentiger Eigentümer eines Unternehmens zu sein. Im restlichen Staatsgebiet ist dies nicht möglich, hier müssen Unternehmens zu 51 Prozent in Besitz eines VAE Staatsbürger oder einem VAE Unternehmen sein.


Ras Al Khaimah Free Trade Zone (RAK FTZ)

Als eine der am schnellsten wachsenden und kosteneffizientesten Freihandelszonen der Region etabliert sich die RAK Free Trade Zone in den Vereinigten Arabischen Emiraten zunehmend als beliebter Standort für internationale Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handel und Dienstleistungen.

Unsere Kosteneffizienz und investorfreundlicher Verfahren überzeugten mehr als 3200 Investoren, davon bisher 180 aus Deutschland.

Die RAK Free Trade Zone hat insgesamt 4 Standorte im Emirat Ras Al Khaimah:

  - Business Park (Büroräume und Verwaltung)
  - Industrial Park (Lagerhallen und Land)
  - Technology Park (Lagerhallen)
  - Al Ghail (Land für Industrieprojekte)


Welche Lizenzen erteilt die RAK Free Trade Zone?

  - Handelslizenz (Commercial License)
  - Allgemeine Handelslizenz (General Trading)
  - Beratungs- und Dienstleistungslizenz (Consulting License)
  - Industrielizenz (Industrial License)
  - Offshore Lizenz (International Company)

In den VAE wird eine Firmenlizenz nur im Zusammenhang mit einer sogenannten Facility vergeben. (Offshore Unternehmen sind von dieser Regelung ausgenommen). Die RAK Free Trade Zone bietet folgende Facilities an:

  - Büroraum (Executive Office)
  - Geteilter Büroraum (Flexi-Office)
  - Geteilter Arbeitsplatz (Flexi-Desk)
  - Lagerhalle (Warehouse)
  - Grundstück/Land (Land)

Alle Standardpakete der RAK Free Trade Zone setzten sich demnach immer aus der gewählten Lizenz und der gewählten Facility zusammen.

Business Center Services 

The RAK Innovation and Promotion Centre is a free zone facility which gives investors an opportunity to start business with minimum hassles. Some of the key features of the RAK Innovation and Promotion Centre are the serviced, fully-functional and ready-to-use offices, flexi-offices and flexi-desks, plus a wide variety of services. All of these are offered at highly cost-effective rates.

The RAK FTZ Business Centre is designed to be one-stop shop. The RAK FTZ BC will meet all the clients’ needs.

 Offices
The client can choose of these solutions according to their needs and requirements:


• EXECUTIVE OFFICE (14-28 square m)

The Executive Offices are serviced, fully-functional and enclosed offices. The standard offices range from 14 to 28 square m, expandable as per client requirements.

Features:
• Fully furnished
• Cisco phones
• Dedicated fax number
• Private e-mail address
• Shared printer (optional)
• Shared post box (optional)


• FLEXI-OFFICE (18 square m)

The Flexi-Office is a shared, networked and modern office with its own phone, computer, network, and Internet access. Regular users of Flexi-Office are people normally working from home or traveling, but nevertheless, want to benefit from having a professional base with access to a team for call handling, secretarial services and all other advantages of being in the office, without the expense of setting up a full-fledged office. Clients can log in and use the Flexi-Office to create and print documents, access the Internet to check e-mail or conduct research, or just make some calls.

Features:
• Furnished and enclosed office
• Shared fax services
• Has two executive desks and chairs per office
• Shared workspace environment
• Two personal computers in each Flexi-Office

• Direct incoming/outgoing telephone (Telephone devices are shared, but specific numbers will be assigned to clients)
• Five hours of free usage per week for each client
• Shared Post Box number
• Private e-mail address

• FLEXI-DESK
The Flexi-Desk is a shared and networked desk designed for single-person users such as professionals, self-employed businessmen or establishments.

Features:
• Furnished and semi-enclosed office
• Shared workspace environment
• One executive desk and chair
• Private email address
• Allocation of five hours of free usage per week

• Direct incoming/outgoing telephone
(Telephone devices are shared, but specific numbers will be assigned to clients)
• One personal computer in each Flexi-Desk
• Shared Post Box number
• Shared fax services


• REMOTE ACCESS DESK
The Remote Access Desk will enable you to operate with all the advantages of a multinational corporation. You will be registered with RAK Free Zone, but you will have the flexibility and mobility for your company operations.

Features:
Contact Centre Services – Your calls will be answered by a receptionist in your company name and forwarded to your office, home, mobile or voicemail.

 Front Desk Services
• Photocopying
• Scanning
• CD Burning
• Printing
• Typing
• Translation
• Faxes Handling
• Contact Centre
The Contact Centre will enable you to receive your calls even when you are not in the office or site. The Contact Centre Operator will receive and answer the call on your company's behalf.

Features:
• Available (at cost) to clients leasing the Executive Offices, Flexi-Offices and Flexi-Desks.
• Part of the package for the Remote Access Desk clients.
• Personalized and company-specific answering service
• Interactive Voice Response (IVR) System-Capable
• Call Forwarding and Intra-office forwarding
• Message Processing (Receiving & Forwarding) Costs AED 350 per month

• Business Catering Arrangements
• Private Secretarial Services
• Hotel Booking Arrangements
• Car Rental Arrangements
• Accommodation Arrangement
• Media Services
        o Logo Design
        o Letter head
        o Advertisement Design
        o Brochure Design
        o Poster Design

 Additional Facilities

• Health Club
• Restaurant
• Nursery
• Business Lobby
• Training Centre
• Conference Rooms
       o Internet Connection
       o Audio Conferencing
       o Video Conferencing
       o LCD Projector
       o Business Catering Arrangement

 

Gebühren

Nach Dienstleistungen, gern unterbreiten wir Ihnen ein Angebot.

Allgemein Firmengründung VAE:

Steuern

EU-Niederlassungsfreiheit

DBA-Sachverhalt

Niedrigsteuerland nach 8 AStG

EU-Mutter-Tochter-RL

Mögliche Alternativen

Keine Steuern, außer für Ölgesellschaften, petrochemische Betriebe und Banken Nein Ja, unterhält mit vielen Ländern ein DBA.* Ja: Wirkung §8 AStG, wenn passive Einkünfte und Mehrheitseigner Nein, jedoch keine Quellensteuer in den VAE Zypern, Madeira,ZEC

*DBAs VAE: Algeria, China, Egypt, Finland, France, Germany, India, Indonesia, Italy, Jordan, Kuwait, Luxembourg, Malta, Malaysia, the Netherlands Pakistan, Poland, Romania, Singapore, South Korea, Sudan, Syria, Turkey and Yemen.

Im Rahmen von Firmengründungen in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE, Dubai) , bieten wir grundsätzlich nachfolgende Dienstleistungen an:

  • Firmengründungen in den VAE (Dubai LLC, Gesellschaften in der Freihandelszone, VAE Offshore-Gesellschaft)
  • Firmengründungen Freihandelszonen Dubai, inkl. Lizenzen
  • Firmengründungen in der Freihandelszone RAK (Komplettpakete einschließlich Gründung,Office Lösungen,Visa,Konto!)
  • Sponsor Guarantee
  • Firm Indentification
  • Treuhanddienste, Treuhand-Geschäftsführung und/oder Shareholder
  • Domizilierung Ihrer VAE- Gesellschaft, Büroservice, Hilfe bei der Suche nach geeigneten Büroräumen
  • Kontoeröffnung für Ihre Gesellschaft
  • Vermittlung Steuerberatungs- und/oder Rechtsanwaltskanzlei in den VAE/Dubai, deutschsprachig
  • Steuerliche Gestaltung bei verbundenen Unternehmen

Einleitung Firmengründung VAE/Dubai

Da in den VAE nur Ölkonzerne und Banken steuerpflichtig sind und andere Unternehmungen keine Steuern bezahlen, ergeben sich interessante Gestaltungsmöglichkeiten des Investments in Dubai/ den VAE. Um die steuerlichen Vorteile nutzen zu können, muss in den VAE eine Betriebsstätte gemäß DBA installiert werden. Auf der einen Seite ist eine VAE-Gesellschaft zwar keine Offshore-Gesellschaft im Sinne, da die VAE Doppelbesteuerungsabkommen mit vielen Ländern- auch mit Deutschland- unterhalten, auf der anderen Seite ist die EU-Niederlassungsfreiheit nicht anwendbar. Mithin müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Ort der geschäftlichen Oberleitung (5 DBA): Ein in den VAE steuerrechtlich ansässiger im Sinne muss- zumindest nach außen- die Geschicke der Gesellschaft lenken
  • Es muss ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb vorliegen

Von diesen Regelungen kann abgewichen werden,wenn in den VAE eine Produktionsstätte installiert wird,eine Bauausführung die länger als 12 Monate anhält oder bei einer Stätte zur Ausbeutung von Bodenschätzen. Dann gemäß DBA immer Betriebsstätte in den VAE.

Der "Ort der geschäftlichen Oberleitung" kann in einigen Fällen auch dadurch dokumentiert werden, dass der Geschäftsführer im Rahmen der Tätigkeiten der geschäftlichen Oberleitung in den VAE anwesend ist. Dieses funktioniert allerdings nicht bei "Tagesgeschäften".

Lesen Sie zum Sonderstatus der Freihandelszonen

Boomtown Dubai

Dubai boomt (16,8% Wirtschaftswachstum in 2004, Quelle: Gulf Business Magazine) aufgrund der Öffnung des Immobiliensektors für Ausländer und der garantierten Steuerfreiheit für Unternehmer. Bedauerlicherweise schaut der deutsche Mittelstand jedoch immer nur nach Osteuropa und erkennt nicht, dass man mit einem eigenen Standort in den VAE einen Markt von 1,6 Billionen potentiellen Abnehmern erreichen kann (MENA, indischer Subcontinent). Dies hat zur Folge, dass findige Unternehmer aus allen Teilen der Welt derzeit Firmen am Fließband gründen und hervorragende Absätze erzielen können. Leider zeigt sich der deutsche Mittelstand mehr als zögerlich, wenn es darum geht, im arabischen Raum mit einer eigenen Firmenpräsenz tätig zu werden. Dabei bieten sowohl Dubai als auch die anderen Emirate hervorragend strukturierte Business-Packages an (Free Zone Gründung – Unternehmer bleibt 100% Eigentümer seiner Firma).

Betriebsstättenbegriff nach DBA

 Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck "Betriebstätte" eine
feste Geschäftseinrichtung, in der die Tätigkeit des Unternehmens ganz oder
teilweise ausgeübt wird.
(2) Der Ausdruck "Betriebstätte" umfasst insbesondere:
a) einen Ort der Leitung,
b) eine Zweigniederlassung,
c) eine Geschäftsstelle,
d) eine Fabrikationsstätte,
e) eine Werkstätte,
f) ein Bergwerk, einen Steinbruch oder eine andere Stätte der Ausbeutung
von Bodenschätzen,

g) eine Bauausführung oder Montage, deren Dauer zwölf Monate überschreitet.


(3) Als Betriebstätten gelten nicht:
a) Einrichtungen, die ausschließlich zur Lagerung, Ausstellung oder
Auslieferung von Gütern oder Waren des Unternehmens benutzt werden;
b) Bestände von Gütern oder Waren des Unternehmens, die ausschließlich zur
Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung unterhalten werden;
c) Bestände von Gütern oder Waren des Unternehmens, die ausschließlich zu
dem Zweck unterhalten werden, durch ein anderes Unternehmen bearbeitet oder
verarbeitet zu werden;
d) eine feste Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem Zweck
unterhalten wird, für das Unternehmen Güter oder Waren einzukaufen oder
Informationen zu beschaffen;

e) eine feste Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem Zweck
unterhalten wird, für das Unternehmen zu werben, Informationen zu erteilen,
wissenschaftliche Forschung zu betreiben oder ähnliche Tätigkeiten auszuüben, die vorbereitender Art sind oder eine Hilfstätigkeit darstellen.

Mithin: Eine Produktionsstätte, eine Stätte zur Ausbeutung von Bodenschätzen oder eine Bauausführung länger als 12 Monate Dauer (in manchen DBAs auf 9 Monate reduziert), löst immer eine Betriebsstätte in den VAE aus. Ansonsten orientiert sich der steuerliche Betriebsstättenbegriff am "Ort der geschäftlichen Oberleitung":

-Entweder Sie oder ein Beauftragter verlagern Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in die VAE und treten selbst als Geschäftsführer der Gesellschaft auf

ODER

-Sie stellen einen in den VAE Ansässigen im Sinne als Geschäftsführer an

ODER

-der z.B. in Deutschland ansässige Mandant weist nach, das er im Rahmen der erforderlichen geschäftlichen Leitungsaufgaben in den VAE anwesend ist, um diese Leitungsaufgaben gewöhnlich wahrzunehmen (Funktioniert nicht bei notwendigen Tagesentscheidungen)

ODER

-unsere Kanzlei in den VAE stellt einen Treuhand-Geschäftsführer

Hinzurechnungsbesteuerung nach dem deutschen Außensteuergesetz (§ 8 AStG )

Im Kern regelt das deutsche Außensteuergesetz in §§ 7-14 AstG, dass eine Besteuerung beim deutschen Anteilseigner stattfindet, wenn dieser beherrschenden Einfluss auf die Auslandsgesellschaft ausübt (Mehrheits-Eigner, über 50%), die Auslandgesellschaft nur passive Einkünfte erwirtschaftet und die Auslandsgesellschaft im einem Niedrigsteuergebiet angesiedelt ist, also unter 25% Ertragssteuer. Vermeidungsstrategien sind :

  • der deutsche Investor ist nach außen (Treuhand-Lösung) oder real Minderheits-Gesellschafter

  • die Gesellschaft führt in den VAE Aktivgeschäfte aus. Mehr dazu lesen Sie hier....
  • der Gesellschafter ist nicht in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig (die Hinzurechnungsbesteuerung gibt es nur in Deutschland und USA)
  • Der Mehrheits-Gesellschafter ist eine andere Auslandsgesellschaft (juristische Person). Zu diesem Zwecke könnte der Mandant z.B. eine zweite Auslandsgesellschaft gründen (Betriebsstätte im Sitzstaat), die minimal 50% der Anteile an der VAE-Gesellschaft hält. Beispiel: Die deutsche GmbH hält bei passiven Tätigkeiten nach 8 AStG maximal 50% der Anteile, eine zyprische Limited mit Betriebsstätte Zypern die anderen 50% Anteile.

Gesellschaftsformen Dubai/VAE:

Limited Liability Company in Dubai (LLC): Diese Rechtsform ist der deutschen GmbH sehr ähnlich. Das Stammkapital beträgt grundsätzlich Dhs 150.000,00, im Emirat Dubai jedoch Dhs 300.000,00. Die LLC muss mindestens 2 und darf nicht mehr als 50 Gesellschafter haben. Die LLC darf nicht zu 100% im ausländischen "Besitz" stehen. 51% des Gesellschaftskapitals muss- zumindest nach "außen"- von VAE-Angehörigen gehalten werden.  Damit die LLC dennoch für ausländische Investoren interessant ist, gibt es hinreichende Gestaltungsmöglichkeiten über Sponsorverträge/Side Agreements. Der ausländische Investor zahlt dabei das gesamte Stammkapital der LLC ein, der Treuhänder Dubai fungiert im Außenverhältnis als Mehrheits-Gesellschafter, im Innenverhältnis ist aber der eigentliche Nutznießer Eigner der Anteile. Durch eine solche Konstellation wird ergänzend z.B. beim deutschen Nutznießer die Hinzurechnungsbesteuerung nach dem deutschen Außensteuergesetz vermieden, sofern anwendbar.

Für die Domizilierung der LLC ist ein virtuelles Office NICHT erlaubt. Es muss ein eigenes Büro sein. Allerdings wird ein virtuelles Office in Verbindung mit einem angemieteten Büro beim Business_Center (z.B. www.regus.com ) akzeptiert. Im Rahmen der Firmengründung in der Freihandelszone RAK bieten wir komplette Office-Lösungen an.

VAE-Offshore-Gesellschaften (Freihandelszone): Zielsetzung von Offshore-Gesellschaften ist die Verlagerung von ertragreichen wirtschaftlichen Betätigungen in die Steueroase, mithin die anonyme Gründung. Eine reine Offshore-Gesellschaft macht allerdings nur dann Sinn, wenn die Gewinne nicht nach Deutschland fließen oder aufgrund des Vorliegens eines Doppelbesteuerungsabkommens von der deutschen Besteuerung freigestellt sind. Da zwischen Deutschland und VAE ein Doppelbesteuerungsabkommen existiert, bestehen bei richtiger Anwendung steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, wobei die in VAE erzielten Einkünfte in Deutschland steuerfrei bleiben. VAE-Offshore-Gesellschaften dürfen keine geschäftlichen Tätigkeiten innerhalb VAE ausüben.

Branche oder Repräsentationsbüro: Eine Branche oder ein Repräsentationsbüro ist der günstige Markteinstieg in die VAE. Es entfallen die hohen Kosten für eine Körperschaftsgründung in den VAE (z.B. LLC) , mithin Kosten für einen Sponsor und das Stammkapital. Die Besteuerung liegt bei der Muttergesellschaft, also nicht in den VAE. Aus diesem Grunde wählen viele Mandanten eine Umwegkonstellation, über die Zwischenschaltung einer EU-Auslandsgesellschaft, also z.B. zyprische Limited: Gründung einer zyprischen Limited (EU Gesellschaft) mit einziger steuerrechtlicher Betriebsstätte auf Zypern, mithin 10% Ertragsbesteuerung der weltweiten Einkünfte. Diese zyprische Limited eröffnet dann eine Repräsentanz oder Branche in den VAE/Dubai.

Gesellschaften in der Freihandelszone:

Im Gegensatz zur Zweigniederlassung sind die FZE und die FZCO juristische Personen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die FZE und die FZCO sind als Gesellschaften mit beschränkter Haftung zu qualifizieren. Die FZE kann nur als Ein-Mann-GmbH gegründet werden, wohingegen die FZCO durch zwei bis fünf ausländische Gesellschafter gegründet werden kann. Das Mindeststammkapital variiert in den verschiedenen Freihandelszonen. In der Jebel Ali Free Zone sowie der Dubai Airport Free Zone beträgt das Stammkapital für eine FZE Dhs 1.000.000.00 und für eine FZCO Dhs 500.000,00. Bei einer Firmengründung RAK werden nur 100.000 DHS Stammkapital fällig.
Die Dubai Technology, Electronic Commerce & Media Free Zone unterscheidet nicht zwischen einer FZE und FZCO. Die dortige juristische Person wird als Limited Liability Company (GmbH) bezeichnet und kann von einem oder beliebig vielen Gesellschaftern gegründet werden. Das Mindeststammkapital beträgt Dhs 500.000,00.

Geldüberweisungssystem Hawala

Das traditionelle islamische Geldüberweisungssystem Hawala bedarf keiner Dokumente, hinterlässt kaum Spuren und umgeht somit das Geldwäschegesetz. Gern führen wir dazu in einem persönlichen Gespräch aus.

 

 

 

 

 
 
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Partnerseiten:

http://www.firma-ausland.de http://www.london-consulting.org/
http://www.international-ukbusiness.com/ http://www.schuldenade.com/
http://www.steuermanager.org/ 
http://www.123schuldenfrei.de http://www.international-ukbusiness.com/english/index.htm

 http://www.london-consulting.net/http://www.ins-cash.com/ http://www.etc-lowtax.net/

Firmengründung im Ausland, Firmengründung Limited, Firmengründung Zypern