Dubai Firmengründung, VAE, Vereinigte arabische Emirate, Nahost
   

 Firmengründung Dubai/VAE- Nahost

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Firmengründung Dubai /VAE: Wann nicht geeignet und Alternativen zur Firmengründung in den VAE

Für ein "reines Steuermodell" sind die VAE i.d.R. nicht geeignet. Dieses liegt u.a. daran, dass schon aufgrund des innerstaatlichen Rechts der VAE ein virtuelles Office in keinem Falle ausreichend ist, die Mindestanforderung ist ein voll eingerichtetes Büro, wobei RAK günstige Büroraumlösungen anbietet. Außerdem ist der Einsatz eines Treuhand-Direktors (5 DBA: Ort der geschäftlichen Oberleitung als Ort der Betriebsstätte) i.d.R. nicht realisierbar. Mithin muss der Mandant -oder ein Beauftragter- seinen gewöhnlichen Aufenthalt in die VAE verlagern und selbst als Direktor/Geschäftsführer der Gesellschaft auftreten. Ergänzend muss bei einer Dubai- oder Abu Dhabi LLC 51% der Anteile in VAE-Hand sein und/oder ist das relativ hohe Stammkapital bei einer Free Zone Company zu bedenken. Die Einrichtung einer Offshore-Gesellschaft in den VAE (hier ist ein Treuhand-Direktor zu stellen und ein Registered Office ausreichend) führt regelmäßig zur Annahme der rechtswidrigen Zwischengesellschaft und damit zum Gestaltungsmissbrauch und ist daher nur in seltenen Fällen sinnvoll. Ergänzend ist bei einer Firmengründung Dubai/VAE zu bedenken, dass die Positivwirkungen der EU Niederlassungsfreiheit und/oder Urteile des EuGHs zur Niederlassungsfreiheit, mithin die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie keine Wirkung entfalten. Auch greifen ggf. nationale Gesetze der Hinzurechnungsbesteuerung wie Z.B. das Deutsche Außensteuergesetz.

Wer also nicht die notwendigen Voraussetzungen realisieren kann, sollte über entsprechende Alternativen nachdenken:

EU: Zypern, Ungarn und Bulgarien mit 10% Ertragssteuern ohne Auflagen, die EU Sonderzonen Madeira und ZEC mit 5% Steuern mit Auflagen

Nicht EU: Die Schweiz mit ca. 15,5% im Kanton Zug, Singapur oder Mauritius mit ca. 17% Steuern oder Liechtenstein mit 12,5% Steuern.

Firmengründung Dubai /VAE: Der eigentlich perfekte Standort für eine reale Betriebsstättenansiedlung !

Wer als Unternehmer allerdings obige Voraussetzungen erbringen kann, findet in den VAE geradezu ideale Bedingungen: Steuerfreiheit, keine Quellensteuer
bei abfließenden Dividenden ins Ausland, keine Einfuhrsteuern, extrem hohes Bankgeheimnis, Rechtssicherheit, sehr gute Infrastruktur und die i.d.R. bestehenden Positivwirkungen vorhandener Doppelbesteuerungsabkommen, auch mit Deutschland.

Für viele Unternehmer - gerade im Im-und Export- ist auch die geografische Lage der VAE ideal.

 

 

 

 
 
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